Altholz

Altholz

Was gehört zum Altholz?

JA:

  • Bau- und Abbruchholz
  • Pressspanplatten
  • Altmöbel aus Holz (wenn möglich ohne Textilbezüge)
  • Holztüren und -türstöcke
  • Holzfensterrahmen (ohne Glas)
  • lackierte Bretter
  • Pfosten
  • Holz mit Metallbeschlägen
  • Schalholz
  • Holzsteigen, -kisten, -paletten
  • kleine Holzteile

Zum Altholz gehören Gegenstände, die zum überwiegenden Teil aus Holz bestehen - andere Materialien bitte, wenn leicht möglich, entfernen!

Was gehört NICHT zum Altholz?

NEIN:

  • imprägnierte oder geteerte Holzmasten und Bahnschwellen
  • Baumstümpfe, Wurzelstöcke, Stämme
  • Polstermöbel
  • Fenster/Türen mit Glas

 Das gesammelte Altholz wird geschreddert, vorhandenes Metall wird separiert. Das geschredderte Material wird zum Teil in der Spanplattenerzeugung wiederverwertet, sowie in dafür genehmigten Fernwärmeanlagen thermisch verwertet.